Aktionär
Aktionär Definition
Der Inhaber von Aktien wird als Aktionär bezeichnet. Der Besitz von Aktien erlaubt es die Aktionärsrechte, die im Aktiengesetz geregelt sind auszuüben. Dazu zählen das Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung, das Stimmrecht und verschiedene Auskunftsrechte, sowie Rede- und Anfechtungsrechte auf der Hauptversammlung. Außerdem hat jeder Aktionär einen Anspruch auf Gewinnbeteiligung per Dividende, sofern dies nicht durch die Satzung der Gesellschaft ausgeschlossen ist. Das Stimmrecht auf der Hauptversammlung kann allerdings bei Vorzugsaktien entfallen, die dafür meist eine leicht höhere Dividende bieten. Für Verbindlichkeiten der AG haften Aktionäre nur mit der Einlage d.h. mit der ursprünglichen Kaufsumme seiner Aktien.