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Dividende

Synonym Dividende: Bardividende

Dividende Definition

Eine Dividende ist die Gewinnausschüttung einer Aktiengesellschaft an ihre Aktionäre. Der Inhaber einer Aktie besitzt laut § 58 Abs. 4 AktG den Anspruch auf eine Beteiligung am Bilanzgewinn. Dieser Anspruch entfällt nur dann, wenn in der Satzung oder in einem Hauptversammlungsbeschluss eine andere Art der Gewinnverwendung vorgesehen wird. Die Höhe der Dividende schlägt der Vorstand der Aktiengesellschaft vor der Hauptversammlung vor. Die Ausschüttung wird auf der Hauptversammlung durch eine einfache Mehrheit abgesegnet und beschlossen. Der Aktionär hat nur dann Anspruch auf die Dividende, wenn er die Aktie mindestens einen Tag vor dem Ex-Tag (meistens der Tag nach der Hauptversammlung) erworben hat. Während es in Deutschland eine sogenannte Dividendensaison gibt, bei der meist direkt nach der Jahreshauptversammlung die Ausschüttung für das vergangene Geschäftsjahr folgt, ist international vor allem die Quartalsdividende sehr verbreitet. Der Vorteil für die Anleger ist, dass sie nicht lange warten müssen, bis die nächste Zahlung auf dem Konto eingeht. Und auch Anleger, die während des Jahres eine Zeitlang investiert sind, kommen in den Genuss einer Dividende.

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Diversifikation Dividendengarantie
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