Börsenlexikon

Fälligkeit

Synonym Fälligkeit: Verfallstermin

Fälligkeit Definition

Unter Fälligkeit versteht man an den Finanzmärkten den Termin, an dem ein Gläubiger seine Leistung oder Forderung verlangen kann. Dieser wird auch als Verfallstermin bezeichnet. Konkret ist der Zeitpunkt gemeint, an dem Finanzprodukte wie Anleihen, Futures und Optionen auslaufen, ausgeübt werden oder zurückgezahlt werden. Bei Optionen und einigen Futures kommt es zum Verfallstermin, also zum Ende der Laufzeit, unter bestimmten Bedingungen zu einer Pflicht der physischen Lieferung.

EUWAX oder European Warrant Exchange FANG-Aktien
Im Börsenlexikon suchen