Freiverkehr
Freiverkehr Definition
Im Freiverkehrshandel werden gemäß § 48 Börsengesetz Wertpapiere gehandelt, die nicht zum Regulierten Markt zugelassen sind. An den von der Deutschen Börse AG betriebenen Handelsplätzen, der Frankfurter Wertpapierbörse wird der Freiverkehr als Open Market bezeichnet. Neben deutschen Aktien werden im Freiverkehr vor allem ausländische Aktien, Anleihen deutscher und ausländischer Emittenten sowie Zertifikate und Optionsscheine gehandelt. Die Kursstellung erfolgt durch freie Makler nach den Grundlagen der an der jeweiligen Börse geltenden Freiverkehrsrichtlinien. Notierte Aktien bieten aufgrund der geringeren Zulassungsvoraussetzungen und Publizitätspflichten weniger Transparenz und werden weniger kontrolliert, weshalb die Risiken für Anleger deutlich höher sind. Der Freiverkehr gilt als Komplementärmarkt zum organisierten Markt bzw. regulierten Markt.