Genussschein
Synonym Genussschein: Genussrecht
Genussschein Definition
Genussscheine bieten dem Inhaber in der Regel zeitlich befristet einen Anspruch auf einen festen oder variablen Anteil am Unternehmensgewinn, das sogenannte Genussrecht. Das Genussrecht wird durch einen Genussschein verbrieft, der vom Unternehmen ausgegeben wird. Dabei gibt es vielfältige Ausgestaltungsmöglichkeiten für die ausgebenden Unternehmen. Im Gegensatz zum Aktionär ist der Genussscheininhaber jedoch nicht an der Aktiengesellschaft beteiligt. Je nach Ausgestaltung kommen Genussscheine eher mehr einer Aktie oder mehr einer festverzinslichen Anleihe nahe. Genussscheine zählen deshalb als Mischform zwischen Eigen- und Fremdkapital zum sogenannten Mezzanine-Kapital.