Geschlossener Immobilienfonds
Geschlossener Immobilienfonds Definition
Zur Finanzierung eines bestimmten Immobilienprojekts z.B. eines Bauvorhabens werden geschlossene Immobilienfonds aufgelegt. Sind alle Anteile verkauft, so wird der Fonds geschlossen. Alle Anteilseigner des begrenzten Anlegerkreises eines geschlossenen Immobilienfonds gelten als Miteigentümer, da sie ihr Eigenkapital zur Verfügung stellen. Zum Eigenkapital kommt meist noch Fremdkapital in Form von Bankkrediten. Die Miteigentümer erhalten anteilig die Erträge aus Vermietung und Verpachtung. Das Kapital ist meist mittel- bis langfristig gebunden, so dass ein kurzfristiger Zugriff in den allermeisten Fällen nicht möglich ist. Geschlossene Fonds fallen nicht unter das Kapitalanlagegesetz. Meist wird jedoch ein Fondsprospekt nach den Regeln des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) erstellt.