Hauptversammlung
Synonym Hauptversammlung: HV
Hauptversammlung Definition
Der Vorstand einer Aktiengesellschaft muss einmal im Jahr eine ordentliche Hauptversammlung (HV) einberufen, an der alle Aktionäre, sowie üblicherweise alle Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats teilnehmen. Die Aktionäre werden mit einer Frist von mindestens 1 Monat eingeladen. Auf der Hauptversammlung wird über die Geschäftsentwicklung des Unternehmens berichtet und Aufsichtsrat sowie Abschlussprüfer gewählt. Außerdem wird über die Verwendung des Bilanzgewinns, die Höhe der ggf. zu zahlenden Dividende, Kapitalerhöhungen, vorgeschlagene Satzungsänderungen und andere wichtige Themen entschieden. Anwesende Aktionäre können mit den Stimmrechten ihrer Aktien abstimmen oder sich diesbezüglich von der Depotbank vertreten lassen. In dringenden Fällen z.B. bei geplanten größeren Übernahmen oder bei Finanzengpässen kann der Vorstand auch eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen, um wichtige Abstimmungen durchführen zu können.