Börsenlexikon
Kapitalerhöhung
Kapitalerhöhung Definition
Durch eine Kapitalerhöhung wird das Grundkapital einer Aktiengesellschaft durch die Ausgabe von jungen Aktien erhöht. Die Altaktionäre der AG haben das Recht, ihre prozentuale Beteiligung durch den Kauf neuer Aktien beizubehalten und bekommen Bezugsrechte ins Depot eingebucht. Diese können entweder ausgeübt werden, so dass der Aktionär neue Aktien dazubekommt oder aber über die Börse veräußert werden. Dann bekommt der Altaktionär einen Ausgleich dafür, dass die jungen Aktien meist unterhalb des aktuellen Börsenkurses platziert werden. Eine Kapitalerhöhung muss vorab von der Hauptversammlung mit mindestens 75 % der vertretenen, stimmberechtigten Anteile abgesegnet werden.
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