Börsenlexikon
Kassahandel
Synonym Kassahandel: Kassamarkt, Cash Market
Kassahandel Definition
Im Kassahandel oder am Kassamarkt werden Börsengeschäfte abgeschlossen, deren Erfüllung unmittelbar bzw. sehr kurzfristig erfolgt. In Deutschland gibt es eine zweitägige Frist zur Abwicklung von Kassageschäften. Der Kassakurs zeigt den Kurs an, zu dem ein Wertpapier aktuell gehandelt wird. Das Gegenteil zum Kassamarkt ist der Terminmarkt. Dort werden Transaktionen durchgeführt, deren Abwicklung an einem festgelegten späteren Zeitpunkt liegt. Kassageschäfte werden von beiden Vertragsparteien, d.h. Käufer und Verkäufer Zug um Zug durch Zahlung und Lieferung erfüllt.
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