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Kleinaktionär
Kleinaktionär Definition
Ein Aktionär, der nur einen sehr geringen Anteil am Kapital einer Aktiengesellschaft hält, wird als Kleinaktionär bezeichnet. Er hat daher im Gegensatz zu Großaktionären kaum Einfluss auf das Unternehmen. In Summe haben die Stimmrechte der Kleinaktionäre auf der Hauptversammlung sehr wohl Gewicht. Es gibt Organisationen wie z.B. die Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz, die Interessen der Klein- und Privatanleger vertritt.
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