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Namensaktie

Namensaktie Definition

Auf den Namen des Besitzers ausgestellte Aktien werden als Namensaktien bezeichnet. Diese sind heutzutage im Vergleich zu den üblichen Inhaberaktien eher selten und in Deutschland hauptsächlich bei Versicherungsunternehmen zu finden. Die ausgebende Aktiengesellschaft führt ein Register mit sämtlichen Aktionärsnamen. Wenn ein Aktienbesitzer seine Anteile verkauft oder überträgt, so wird dies im Aktionärsregister vermerkt. In das Aktienregister werden sowohl Name, Adresse, Geburtstag und die Anzahl der Aktien vermerkt (§ 67 Abs. 1 AktG). Erst durch die Eintragung im Aktienbuch können Ansprüche wie Dividendenzahlungs- oder Stimmrechtsanspruch gegenüber der Gesellschaft geltend gemacht werden.

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