Börsenlexikon
Restlaufzeit
Restlaufzeit Definition
Am Terminmarkt bezeichnet die Restlaufzeit die verbleibende Zeit bis ein dort gehandeltes Finanzinstrument, wie zum Beispiel eine Option oder ein Future ausläuft bzw. verfällt. Nach Ablauf der Restlaufzeit verfällt bei Optionen das Recht, die Option auszuüben und den Basiswert zum festgelegten Preis entweder zu kaufen oder zu verkaufen. Beim Auslaufen eines Futures, muss der Basiswert zum letzten Kurs des Futures gekauft oder verkauft werden, in einigen Fällen z.B. bei Index-Futures findet ein reiner Barausgleich statt. Beim Handel von festverzinslichen Wertpapieren wie z.B. Anleihen ist nach Ablauf der Restlaufzeit der Nominalbetrag und evt. eine letzte Zinszahlung fällig.
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