Information zur spanischen Finanztransaktionssteuer
Übersicht
Dieses Dokument gibt einen Überblick darüber, wie die spanische Finanztransaktionssteuer (FTT) von Interactive Brokers gehandhabt werden wird.
Mit Wirkung zum 16. Januar 2021 wird eine neue Steuer auf den Kauf bestimmter spanischer Wertpapiere eingeführt.
Steuersatz
Die angekündigte Steuer beträgt 0.20%.
Anwendungsbereich
Die FTT wird auf Aktien spanischer Unternehmen angewendet, deren Marktkapitalisierung zum 1. Dezember des Jahres, das dem Jahr des Erwerbs vorausgeht, 1,000 Million EUR übersteigt. Die Aktien müssen zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sein, bei dem es sich um den spanischen Markt, einen Markt eines anderen EU-Mitgliedsstaates oder einen gleichwertigen Markt in einem Drittland handeln kann. Das spanische Finanzministerium wird bis zum 31. Dezember jeden Jahres eine Liste der spanischen Unternehmen veröffentlichen, deren Marktkapitalisierung diese Schwelle überschreitet. Das Finanzministerium wird die Liste im ersten Monat, in dem die Finanztransaktionssteuer in Kraft ist, überprüfen und neu veröffentlichen.
Die folgenden Fälle unterliegen der spanischen FTT:
- Aktien, die bei einer Börsentransaktion erworben werden
- Aktien, die bei der Ausführung oder Abrechnung von festverzinslichen Wertpapieren erworben wurden, die in Aktien umgewandelt oder umgetauscht werden können
- Aktien, die infolge der Ausführung oder Abrechnung von Finanzderivaten erworben werden (z. B. Ausübung/Abtretung von Aktienoptionen)
- Aktien, die aus der Ausführung von Finanzkontrakten im Sinne von Artikel 2.1 des Erlasses EHA3537/2005 erworben werden (Verträge, die nicht auf offiziellen Sekundärmärkten gehandelt werden und für die ein Kreditinstitut Geld oder Wertpapiere von Kunden erhält, die eine Rückzahlungsverpflichtung übernehmen)
Aufgelaufene Beträge
Die Steuer wird am Tag der Abrechnung der Transaktion fällig
Bemessungsgrundlage
Für Intra-Day-Transaktionen wird es eine spezielle Berechnung geben. Daher wird nur der Netto-Ausgleich besteuert.