Futureshandel für Kleinanleger

Kleinanleger mit deutschem Wohnsitz werden seit dem 1. Januar 2023 davor geschützt, durch den Handel mit Futures unbegrenzte Verluste zu erleiden.

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Bitte beachten Sie:

Interactive Brokers (IBKR) hat die Marginanforderungen für neue Futures-Positionen nach dem 1. Januar 2023 erhöht, die von Kleinanlegern mit Wohnsitz in Deutschland eröffnet werden.

Inhalt der Regelung

Am 30. September 2022 wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine Allgemeinverfügung verabschiedet, die das Vermarkten, den Vertrieb und den Verkauf von Futures mit einer Nachschusspflicht einschränkt. Diese Verfügung trat mit Wirkung zum 1. Januar 2023 in Kraft.

Betroffen sind demnach Kleinanleger im Sinne der MiFID-Verordnung, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Unter diese Regelung fallen alle börsengehandelten Futures weltweit. Ausgenommen sind nur Positionen, die vor dem 1. Januar 2023 eröffnet wurden.

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Bitte beachten sie:

Mit der Depoteröffnung werden Kunden grundsätzlich als Kleinanleger klassifiziert. Davon ausgenommen sind regulierte Körperschaften oder Fonds.

Die Nachschusspflicht bezeichnet die vertragliche Verpflichtung eines Kleinanlegers, einen Anbieter für Verluste zu entschädigen, die das vom Kunden für den Terminhandel hinterlegte Kapital übersteigen. Mit anderen Worten, Kleinanleger in Deutschland müssen IBKR nicht für Verluste im Zusammenhang mit Futures entschädigen, die über die speziell für den Futures-Handel hinterlegten Mittel hinausgehen. Alle überschüssigen Verluste müssen von IBKR gedeckt werden.

Marginänderungen durch IB

  • Der Intraday-Ersteinschuss gilt nicht mehr, nur die Anforderungen für die Overnight-Margin werden für die Berechnung verwendet.
  • Bei einer Margin-Anforderung von über 50.000 EUR werden die Anforderungen über diesem Schwellenwert verdoppelt.
    Beispiel: Beträgt die übliche Margin-Anforderung 75.000 EUR, dann benötigen Sie 100.000 EUR Margin: (50.000 + (2 x 25.000))
    Verdoppeln Sie einfach die Margin, die über 50.000 EUR liegt.
  • Futures mit dem gleichen Basiswert (z.B. S&P 500, DAX usw.) werden zusammen als eine Klasse betrachtet. Die Erhöhung der Margin und deren Berechnung gilt für diese gruppierte Position (Klasse) einheitlich.

Futureshandel als Kleinanleger

Gemäß der BaFin-Futures-Regel unterliegen nur Barmittel, die für den Futures-Handel zugewiesen werden, einem Risiko. Wenn ein Verlust diese Barmittel (die anfängliche Margin) übersteigt, verlangt IB nicht, dass der Kunde überschüssige Verluste deckt.

Die anfänglichen Margin-Anforderungen für Futures müssen mit freien Barmitteln erfüllt werden. Dazu zählt Ihr positives Barguthaben abzüglich des Ersteinschusses für andere offene Positionen und es umfasst nicht das Eigenkapital in anderen Instrumenten. Wenn Ihr Konto nicht über genügend freie Barmittel verfügt, um die anfängliche Margin-Anforderung zu decken, wird die Order abgelehnt. Beachten Sie insbesondere, dass Sie, wenn Ihr Konto über ein Margin-Darlehen (negative Barmittel) verfügt, nicht in der Lage sind, Futures zu handeln. Die Hinterlegung von Futures-Margin-Anforderungen kann nicht mit geliehenem Geld im Rahmen eines Margin-Darlehens erfolgen, weshalb IBKR kein Margin-Darlehen hierfür erhöht.

Beachten Sie jedoch, dass ausschließlich Futures liquidiert werden können, um ein Margin-Defizit in Futures zu decken. Die Deckung durch andere Vermögenswerte, wie beispielsweise Aktien, ist ausgeschlossen. Im Gegensatz dazu können Futures jedoch liquidiert werden, um Defizite in anderen Instrumenten zu decken.

Kunden können sich dafür entscheiden, dass nicht nur ihre initial hinterlegte Sicherheitsleistung, sondern der komplette Bestand freier Barmittel für die Besicherung von Futures-Positionen herangezogen werden darf. Dadurch wird die Wahrscheinlichkeit von Liquidationen verringert, aber der potenzielle Gesamtverlust Ihrer Barmittel akzeptiert.

Handelsberechtigung für Futures

Unabhängig von der BaFin-Intervention benötigen Kunden für den Handel von Futures die gleichnamige Handelsfreigabe. Um die reguläre Handelsfreigabe für Futures zu beantragen, folgen Sie der Anleitung aus dem Service Center: Handelsfreigaben anpassen

Möchten Sie, dass Ihre gesamten Barmittel für die Margin-Anforderungen von Futures verwendet werden können, aktiveren Sie zusätzlich die Einstellung BaFin Futures für deutsche Privatanleger.

Diese finden Sie im Client Portal unter Einstellungen in der Rubrik Handel.

Wählen Sie diese Einstellung aus und setzen Sie den Haken bei Autorisierung, alle verfügbaren liquiden Mittel zum Handel in Futures zu verwenden.

Sobald Sie den Antrag unterzeichnet und die Freigabe beantragt haben, dauert es erfahrungsgemäß 24 Stunden bis sie genehmigt wird.

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